Sie sind hier

Büchereiordnung

1. EINSCHREIBUNG

Die Einschreibung der Leser erfolgt kostenlos nach Ausfüllen einer Lesererklärung. Für Leser unter 15 Jahren unterschreibt und haftet ein Erziehungsberechtigter.

Mit der erfolgten Einschreibung wird Ihnen ein Leserausweis ausgehändigt. Dieser Ausweis ist bei jedem Besuch unbedingt mitzubringen.

2. DATENSCHUTZ

Persönliche Daten dürfen für büchereiinterne Verwaltungszwecke im Computer der Bücherei gespeichert werden.  Wir bitten Sie Adress- und Namensänderungen umgehend bekannt zu geben.

Die Bücherei verpflichtet sich, den Datenschutz zu wahren und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben.

3. ENTLEHNUNG

Die Entlehnung erfolgt EDV-unterstützt.

Jeder Benutzer kann Bücher, Zeitschriften und andere vorhandene Medien zur persönlichen Verwendung entlehnen bzw. benutzen. Der Besucher verpflichtet sich, die ausgewählten Medien vor Mitnahme verbuchen zu lassen und die angefallenen Gebühren bei Rückgabe der Medien zu entrichten. Pro Benutzer können maximal 5 Medien entlehnt werden.

4. ENTLEHNFRIST, ENTLEHNGEBÜHREN

Leser, die sich für einen Jahresbeitrag entscheiden, müssen diesen zu Beginn des Jahres entrichten. Der Jahresbeitrag erstreckt sich vom jeweiligen Tag bis zum gleichen Tag des darauffolgenden Jahres. (z. B. 22.4.2011–22.4.2012)

Die Entlehnfrist erstreckt sich über 3 Wochen. Verlängerungen sind begrenzt möglich, außer wenn das betreffende Medium vorbestellt ist. Von Lesern, die keinen Jahresbeitrag geleistet haben, werden die Entlehngebühren bei der Rückgabe des Mediums kassiert.

Bücher: Verleihfrist 3 Wochen

Kinder (bis zum 15. Lebensjahr):         0,20 €

Erwachsene:                                        0,50 €

Jahresbeitrag:

Kinder (bis zum 15. Lebensjahr)          6,00 €

Erwachsene                                        12,00 €

5. ÜBERSCHREITUNG DER ENTLEHNFRIST

Für die verspätete Rückgabe entlehnter Medien ist eine Gebühr von 0,20 € pro Medium pro Woche zu entrichten. Die Gebühr wird mit dem Tag der Überschreitung der Entlehnfrist wirksam, wobei der Gesamtbetrag höchstens den Wiederbeschaffenswert des entlehnten Informationsträgers beträgt.

6. HAFTUNG

Der Benutzer verpflichtet sich, beschädigte, beschmutzte oder verloren gegangene Medien zu ersetzen. Entliehene Medien dürfen nicht an haushaltsfremde Personen weitergegeben werden.

7.BESTAND

Der Medienbestand steht im Eigentum der Marktgemeinde Weppersdorf

8. SONSTIGES

Die entlehnten Medien sind schonend zu behandeln und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch zu verwenden.

Falls Bücher repariert werden müssen, so bitten wir Sie, uns bei Rückgabe darauf aufmerksam zu machen und die Bücher nicht selbst zu reparieren.

Kleinkinder sind während des Aufenthaltes in der Bücherei von den Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen!

In der Bücherei herrscht generelles Rauchverbot!

Es ist untersagt, Tiere in die Bücherei mitzunehmen.

Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Garderobe wird keine Haftung übernommen.

 

Viel Spaß und Freude bei der Benützung unserer Bücherei wünscht Ihnen Ihr Büchereiteam!